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   LAG Saarland, 05.09.2001 - 2 Sa 42/01   

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https://dejure.org/2001,11660
LAG Saarland, 05.09.2001 - 2 Sa 42/01 (https://dejure.org/2001,11660)
LAG Saarland, Entscheidung vom 05.09.2001 - 2 Sa 42/01 (https://dejure.org/2001,11660)
LAG Saarland, Entscheidung vom 05. September 2001 - 2 Sa 42/01 (https://dejure.org/2001,11660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Arbeitsleistungen an Feiertagen, die zugleich Sonntage sind, nach dem Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes (MT Arb); Gleichzeitige Gewährung von Freizeitausgleich und Zeitzuschlag; Behandlung von Arbeitnehmern im Schicht-/Wechseldienst mit Einsatz ...

  • Judicialis

    MTArb § 19; ; MTArb § 27; ; MTArb § 15 Abs. 6; ; MTArb § 19 Abs. 2; ; MTArb § 27 Abs. 1; ; MTArb § 27 Abs. 2; ; MTArb § 15 Abs. 1 S. 3; ; MTArb § 27 Abs. 1c aa; ; MTArb § 15 Abs. 6... Unterabs. 2 S. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 738/97

    Überstundenzuschläge bei Arbeit an einem Wochenfeiertag

    Auszug aus LAG Saarland, 05.09.2001 - 2 Sa 42/01
    Nach Ansicht des Klägers verfange der Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG vom 15.07.1999, Aktenzeichen 6 AZR 738/99 in ZTR 2000, Seite 126 nicht, weil hier nur geklärt worden sei, ob Arbeitszeit an einem Feiertag als dienstplanmäßige Arbeitszeit gelte oder aber als Ableistung von Überstunden.

    Nicht einschlägig seien die Entscheidungen des BAG vom 15.07.1999, Aktenzeichen 6 AZR 738/97 in ZTR 2000 S. 126, da hier die Frage des Mehrarbeitszuschlags für außerplanmäßig bei einem konkreten Arbeitnehmer an einem Wochenfeiertag anfallende Arbeit innerhalb der üblichen Dienstplanarbeitszeit angesprochen worden sei, und das BAG vom 25.06.1998, Aktenzeichen 6 AZR 664/96, weil dort nur Probleme des § 27 Abs. 2 MTArb angesprochen worden seien.

    Mit der Entscheidung des BAG vom 15.7.1999 - 6 AZR 738/97 - (in ZTR 2000 Seite 126) kann weiter angenommen werden, dass nicht noch zusätzlich Überstundenzuschläge hinzuzurechnen sein werden, da die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 MTArb nicht gegeben sind.

    Im übrigen sind die Entscheidungen des BAG vom 14.03.1988 - 6 AZR 787/85 - ZTR 1988 S. 338/339 und vom 15.07.1999 - 6 AZR 738/97 - ZTR 2000 S. 126 angewandt und fortgeführt worden, ohne hierbei einen abweichenden allgemeingültigen Grundsatz herauszubilden.

  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 787/85

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der vom Land zu zahlenden

    Auszug aus LAG Saarland, 05.09.2001 - 2 Sa 42/01
    Diese Rechtsauffassung des Klägers sei nach seiner Überzeugung auch durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.1988 - Aktenzeichen 6 AZR 787/85 (in DB 1988, Seite 1660; in ZTR 1988, Seite 338/339) abgedeckt.

    Es bestehe auch ein Einklang mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 24.03.1988, Aktenzeichen 6 AZR 787/85 in ZTR 1988 S. 338, wonach Zeitzuschlag bei Wochenfeiertag 135 % betrage nach § 27 Abs. 1c aa MTArb, egal ob dienstplanmäßiger Einsatz oder außerplanmäßiger Einsatz erfolgt sei.

    Dabei ist im vorliegenden Fall mit der Entscheidung des BAG vom 24.3.1988 - 6 AZR 787/85 - (in ZTR 1988 Seite 338/339) davon auszugehen, dass Zeitzuschläge unabhängig von der Frage anfallen, ob die Arbeit durch dienstplanmäßige oder durch außerdienstplanmäßige Einsätze angefallen ist.

    Im übrigen sind die Entscheidungen des BAG vom 14.03.1988 - 6 AZR 787/85 - ZTR 1988 S. 338/339 und vom 15.07.1999 - 6 AZR 738/97 - ZTR 2000 S. 126 angewandt und fortgeführt worden, ohne hierbei einen abweichenden allgemeingültigen Grundsatz herauszubilden.

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 664/96

    Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit

    Auszug aus LAG Saarland, 05.09.2001 - 2 Sa 42/01
    Nicht einschlägig seien die Entscheidungen des BAG vom 15.07.1999, Aktenzeichen 6 AZR 738/97 in ZTR 2000 S. 126, da hier die Frage des Mehrarbeitszuschlags für außerplanmäßig bei einem konkreten Arbeitnehmer an einem Wochenfeiertag anfallende Arbeit innerhalb der üblichen Dienstplanarbeitszeit angesprochen worden sei, und das BAG vom 25.06.1998, Aktenzeichen 6 AZR 664/96, weil dort nur Probleme des § 27 Abs. 2 MTArb angesprochen worden seien.
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